Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ zugestimmt. Damit ist ab dem 01. April 2024 nicht nur der Besitz, sondern auch der Anbau von Cannabis erlaubt. Wir beantworten die wichtigsten rechtlichen Fragen für unseren Kleingarten.
Ist der Anbau auch in unserer Anlage erlaubt?
Nein, der Anbau ist nicht erlaubt. Der Anbau von drei Pflanzen ist nach dem neuen Gesetz nur im Bereich der Wohnung oder des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt, und beides ist im Kleingarten nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht für bestandsgeschützte Wohnnutzungen (nach §18 (2) bzw. §20a (8) BKleingG). Dies gibt es bei uns jedoch nicht.
Werden wir ein Anbauverein oder kann ein solcher Verein bei uns Mitglied werden?
Nein! Laut Bundeskleingartengesetz sind juristische Personen (also auch Vereine) als Mitglieder bei uns nicht vorgesehen. Ein solcher Verein würde auch dem Grundsatz der „kleingärtnerischen Nutzung” widersprechen. Ganz zu schweigen davon, dass die gesetzlichen Vorgaben für Anbauvereine in unserer Anlage nicht eingehalten werden könnten.
Worauf muss ich beim Anbau im heimischen Garten (nicht Kleingarten!) achten?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass geeignete Sicherheitsvorkehrungen (Umzäunung, abschließbares Gewächshaus o.ä.) getroffen werden müssen, um die Cannabispflanzen (erlaubt sind 3 Pflanzenpro Person) vor dem Zugriff von Dritten zu schützen. Außerdem dürfen keine unzumutbaren Belästigungen und Störungen entstehen, z.B. durch Geruchsbelästigungen oder laute Lüftungs- oder Luftfilteranlagen.
Woher bekomme ich Saatgut und Stecklinge?
Auch das ist gesetzlich geregelt. Für den privaten Eigenanbau dürfen Cannabissamen aus EU-Mitgliedstaaten eingeführt werden. Der Erwerb über das Internet oder den Versandhandel und der Versand nach Deutschland sind erlaubt. Auch der Kauf von Stecklingen ist erlaubt! Aber Achtung: Der Versand und die Lieferung von Stecklingen ist verboten.
Darf ich Cannabis oder Cannabispflanzen weitergeben?
Nein! Cannabispflanzen oder Cannabisprodukte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt sowohl für den Verkauf als auch für die kostenlose Weitergabe. Ist die Anzucht beispielsweise erfolgreicher als erwartet – und man hat plötzlich 4 statt 3 Setzlinge – muss man eine Pflanze vernichten! Ein Tausch oder eine Weitergabe, z.B. auf der Saat- und Pflanzenbörse, ist nicht erlaubt!
Was ist bei der Ernte und danach zu beachten?
Erwachsene dürfen 50 Gramm Cannabis besitzen. Wird mehr geerntet, muss der Überschuss sofort vernichtet werden. Cannabisprodukte müssen nach der Ernte vor dem Zugriff von Dritten geschützt werden.
Darf ich Cannabis im Kleingarten konsumieren?
Jein! In euren befriedeten Parzellen ist der Konsum grundsätzlich erlaubt, wenn keine minderjährigen Personen anwesend sind. Auf den Gemeinschaftsflächen der Anlage jedoch nicht, da wir einen öffentlichen Spielplatz bewirtschaften und der Konsum in einem Umkreis von 100 Metern von einem solchen Spielplatz verboten ist.
