Jedes Jahr leisten unsere Mitglieder wichtige Gemeinschaftsarbeit und hierbei stehen nicht nur Unkraut jäten, Hecken schneiden und Rasen mähen auf dem Programm. Wir haben uns zwei besondere Aktionen aus dem Jahr 2023 angeschaut.
Spielplatz-Sanierung
Im Jahr 2011 wurde der Spielplatz vor dem Vereinsheim von den „Gartenzwergen” feierlich eingeweiht und 2018 zum ersten Mal saniert (nachzulesen in der Chronik auf Heckengefuester.de oder in der 3. Ausgabe).




2023 war es wieder soweit: Einige Reparaturarbeiten mussten durchgeführt werden. Dank der tatkräftigen Hilfe der Vereinsmitglieder ist der Spielplatz nun wieder (TÜV-)sicher.
Renovierung der Küche

Die alte Küche war dunkel und eng. Außerdem war man, wenn man sich in der Küche aufhielt, vom Gastraum und dem Partygeschehen abgeschnitten. Damit ist jetzt Schluss. In Gemeinschaftsarbeit wurde die beengende Rückwand abgerissen und die alte Küche ausgebaut und damit Platz für die neue Küche geschaffen. Der Raum wirkt nun viel heller, freundlicher und moderner und lädt zum Kommunizieren ein. Auch eine Spülmaschine wurde eingebaut.
Informationen zur Gemeinschafts- oder Pflichtarbeit im Kleingarten
Wichtiger Bestandteil eines Vereins
Gemeinschaftsarbeit ist ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil eines Kleingartens. Nur so kann die Pflege und Instandhaltung der Anlage gewährleistet werden.
Kontakte knüpfen
Darüber hinaus ist die Gemeinschaftsarbeit eine hervorragende Möglichkeit, andere Mitglieder kennen zu lernen.
Vorauszahlung
Leider musste in den letzten Jahren die Vorauszahlung (der Beitrag, den jedes Mitglied zu entrichten hat und nach geleisteter Gemeinschaftsarbeit zurückerhält) erhöht werden. Zu viele Mitglieder haben auf dieses Geld verzichtet und sich nicht an der Gemeinschaftsarbeit beteiligt.
Organisation
Die aktuellen Termine werden euch am Anfang des Jahres per E-Mail mitgeteilt. Sie sind auch im Aushangkasten und auf der Webseite einsehbar. Solltet ihr an einem Termin nicht teilnehmen können, dann sagt bitte rechtzeitig dem Wegewart bescheid! Ansonsten besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin oder eine Erstattung der Vorauszahlung. Pünktlich zur Gemeinschaftsarbeit ist übrigens nicht nur ein Gebot der Höflichkeit. Es ist auch die Voraussetzung für eine vollständige Rückerstattung der Vorauszahlung!
